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Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus Das Präsidium des Landessportbundes Niedersachsen e.V. hat
beschlossen, dass die Auflistungen, der von den Vereinen eingereichten
Anträge auf Zuwendung für den Sportstättenbau und für den
Zins-Zuschuss, von den Sportbünden bis spätestens 30.11.2006 beim LSB
vorliegen müssen. Für die Vereine heißt dies, dass sie ihren Antrag auf Zuwendung bis spätestens 15.11.2006 (bzw. in den folgenden Jahren immer bis spätestens zum 15.11.) beim zuständigen Kreis-/Stadtsportbund einreichen müssen. Der KSB Wittmund bittet um Beachtung. Ziel der Richtlinie ist es, die Sportvereine, die Gliederungen und
Landesfachverbände, die im LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB)
organisiert sind, durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung zu
unterstützen. Damit sollen sie in die Lage versetzt werden, bei einem förderungsfähigen
sportfachlichen Bedarf, für die Aufrechterhaltung oder Ausweitung
sportlicher Aktivitäten dringend notwendige Sportstättenbaumaßnahmen
durchführen zu können. Dabei stehen Baumaßnahmen im Vordergrund, die
vereinseigene Sportstätten in ihrem Bestand sichern, erhalten, erweitern
und weiterentwickeln. Die Zuwendungsempfänger haben die Gewähr für eine zweckmäßige und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel zu bieten und in angemessenem
Umfang Eigenmittel einzubringen. Bei der Planung- und Durchführung sowie
bei der Nutzung und Unterhaltung ist auf die Nachhaltigkeit der Baumaßnahme
zu achten. Dabei sollten Aspekte einer sozial- und umweltverträglichen
sowie wirtschaftlichen Gestaltung, Bauausführung und Materialauswahl
ebenso wie die Senkung der Betriebskosten berücksichtigt werden. |
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Zeltlagergroschen Die Sportjugend Wittmund unterstützt die Mitgliedsvereine des KSB
Wittmund e.V. finanziell bei mehrtägigen
Jugenderholungsmaßnahmen. Der Zuschuss beträgt bis zu 1,- € pro
Tag und Teilnehmer/in. Voraussetzungen:
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