Förderungen

Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

Das Präsidium des Landessportbundes Niedersachsen e.V. hat beschlossen, dass die Auflistungen, der von den Vereinen eingereichten Anträge auf Zuwendung für den Sportstättenbau und für den Zins-Zuschuss, von den Sportbünden bis spätestens 30.11.2006 beim LSB vorliegen müssen.
Nicht fristgerecht eingereichte Auflistungen dürfen für das folgende Bewilligungsjahr nicht mehr bei der Kontingentverteilung berücksichtigt werden. Diese Verfahren wird für die folgenden Jahre analog angewendet.

Für die Vereine heißt dies, dass sie ihren Antrag auf Zuwendung bis spätestens 15.11.2006 (bzw. in den folgenden Jahren immer bis spätestens zum 15.11.) beim zuständigen Kreis-/Stadtsportbund einreichen müssen. Der KSB Wittmund bittet um Beachtung.

Ziel der Richtlinie ist es, die Sportvereine, die Gliederungen und Landesfachverbände, die im LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) organisiert sind, durch die Gewährung einer finanziellen Zuwendung zu unterstützen. Damit sollen sie in die Lage versetzt werden, bei einem förderungsfähigen sportfachlichen Bedarf, für die Aufrechterhaltung oder Ausweitung sportlicher Aktivitäten dringend notwendige Sportstättenbaumaßnahmen durchführen zu können. Dabei stehen Baumaßnahmen im Vordergrund, die vereinseigene Sportstätten in ihrem Bestand sichern, erhalten, erweitern und weiterentwickeln.

Die Zuwendungsempfänger haben die Gewähr für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel zu bieten und in angemessenem Umfang Eigenmittel einzubringen. Bei der Planung- und Durchführung sowie bei der Nutzung und Unterhaltung ist auf die Nachhaltigkeit der Baumaßnahme zu achten. Dabei sollten Aspekte einer sozial- und umweltverträglichen sowie wirtschaftlichen Gestaltung, Bauausführung und Materialauswahl ebenso wie die Senkung der Betriebskosten berücksichtigt werden.

Download der kompletten Richtlinie hier.
 

Zeltlagergroschen

Die Sportjugend Wittmund unterstützt die Mitgliedsvereine des KSB Wittmund e.V. finanziell bei mehrtägigen Jugenderholungsmaßnahmen. Der Zuschuss beträgt bis zu 1,- € pro Tag und Teilnehmer/in.
Besitzer einer Juleica erhalten sogar 2,- € pro Tag.

Voraussetzungen:

  • mindestens 6 Teilnehmer
  • mindestens 3 Tage (einschließlich An- und Abreisetag)
  • Alter: mindestens 7 Jahre, unter 22 Jahren (maßgebend ist das Geburtsjahr)
  • pro angefangene 6 Teilnehmer wird ein Betreuer bezuschusst
  • bei Freizeiten mit behinderten Teilnehmern können in begründeten Einzelfällen auch Ausnahmen gemacht werden
  • die Freizeit muss bis zum 31.03. des laufenden Jahres bei der Sportjugend Wittmund angemeldet sein
  • Download der kompletten Richtlinie hier.