Ehrungen

1. Ordnung zur Ehrung von Mitgliedern aus den Vereinen des KSB Wittmund e.V. für Verdienste um den Sport im Bereich des KSB Wittmund e.V.

§ 1
Die Ehrung erfolgt durch Verleihung der Ehrennadel des Kreissportbundes Wittmund e.V.. Sie ist einmalig. Damit verbunden ist die Verleihung einer Ehrenurkunde.

§ 2
Für die Verleihung ist eine aktive Mitarbeit von 20 Jahren im Bereiche des Sports im Verein oder (und) über die Vereinsebene hinaus erforderlich.

§ 3
Vorschläge sind an den KSB zu richten. Dem Vorschlag beizufügen sind entsprechende Unterlagen über den zu ehrenden Sportler. Antragsteller können sein:

  • der Mitgliedverein

  • der Fachverband

  • der KSB- Vorstand

§ 4
Über die Verleihung entscheidet der Vorstand des KSB Wittmund e.V.

§ 5
Die Verleihung wird vom 1. Vorsitzenden oder einem Mitglied des erweiterten Vorstandes des Kreissportbundes Wittmund e.V. vorgenommen.

2. Ehrennadel des LSB Niedersachsen

Der LSB Niedersachsen verleiht auf Antrag eines Vereins nach Stellungnahme und Befürwortung durch den jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund

  • die Silberne Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 20-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport;
  • die Goldene Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 30-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport.

In besonders begründeten Fällen können die genannten Fristen auch unterschritten werden.
Für herausragende ehrenamtliche Tätigkeit von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Landessportbundes kann das Präsidium des LSB an einzelne Persönlichkeiten die Goldene Ehrennadel mit Brillianten mit Ehrenbrief verleihen.

3. Jugendleiter-Ehrung

Geehrt werden können engagierte Mitarbeiter im Kinder- und Jugendbereich der Sportvereine, der Stadt- und Kreissportbünde sowie der Landesfachverbände. Der Jugendbereich ist diesbezüglich bis 19 Jahre definiert. Die zu Ehrenden können sich als Übungsleiter, Helfer, Teamer usw. und/oder als Funktionär engagiert haben.

Es gibt zwei Ehrungsformen:

  • Ehrungen für mind. 5jährige Tätigkeit. Diese Ehrung gilt nur für Mitarbeiter unter 27 Jahre.
  • Ehrungen für mind. 10jährige Tätigkeit.

In beiden Fällen sind Unterbrechungen der ehrenamtlichen Tätigkeit möglich.
Anträge für Ehrungen von Mitarbeiter im Kinder- und Jugendbereich der Sportvereine werden mit Bestätigung des gewählten Vereinsjugendwartes über die zuständige Stadt- bzw. Kreissportjugend auf den dafür vorgesehenen Formularen an die Sportjugend Niedersachsen eingereicht.

4. Zeugnis für Ehrenamtliche 

Alle Schüler, die sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit für den Sport engagieren, haben nun die Möglichkeit, sich diese Arbeit von der Schule bestätigen zu lassen.

Die Bestätigung erfolgt auf einem Beiblatt zum Jahreszeugnis. Das Begleitschreiben kann Jugendlichen später u.a. bei Bewerbungen hilfreich sein und ist ein wichtiges Signal für die öffentliche Anerkennung des Ehrenamtes.

5. Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeit

Auf Wunsch stellt die Sportjugend Wittmund einen Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeit im Sport aus, der z.B. Bewerbungen beigelegt werden kann.

Folgende Angaben muss der formlose Antrag enthalten:

  • Angaben zur Person (Name, Adresse und Geburtsdatum)

  • Vereinszugehörigkeit

  • Tätigkeitsbezeichnung

  • Zeitraum der Tätigkeit

  • Schwerpunkte der Tätigkeit

  • besonders hervorzuhebende Leistungen

Hier gibt es einen Musterantrag...